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- Es gibt keine Validierung nach Betreiberverordnung. Alle gegenseitigen Behauptungen sind unwahr.
- Das Medizinproduktegesetz, die Medizinprodukte-Betreiberverordnung und die Richtlinie des Robert-Koch-Instituts legen dar, daß und wie validiert werden muß.
- Nach diesen Bestimmungen wird vermutet, daß gesetzeskonform validiert wird, wenn die einschlägigen Normen eingehalten werden. Durch diese Normen sind Inhalt und Umfang von Validierung und Revalidierung festgelegt.
- Ein Betreiber ist also juristisch nur dann abgesichert, wenn er die Gesetze, Verordnungen und Normen beachtet.
- Es steht jedem Betreiber und jedem Dritten frei, nach anderen als den normativen Regeln zu validieren. Allerdings tritt dadurch im Falle einer juristischen Auseinandersetzung eine "Beweislastumkehr" ein ; der Betreiber muß dann beweisen, daß er gleich gut oder besser als die Normen es vorgeben validiert hat. Dies dürfte relativ schwierig nachzuweisen sein.
- Ein akkreditiertes Prüflabor wie die HS System- und Prozesstechnik GmbH arbeitet nach standardisierten Verfahrensanweisungen, welche die normativen Vorschriften berücksichtigen. Dies wird durch regelmäßige behördliche Überprüfungen überwacht.
- Damit bieten wir Ihnen die Sicherheit, daß die Validierungsergebnisse von den Behörden anerkannt werden, und, falls wie bei Ethylenoxid-Sterilisation eine Zertifizierung erfolgt, auch Benannte Stellen die Ergebnisse akzeptieren.
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