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Welche Prüfungen müssen in Arzt- und Zahnarztpraxen bei Einsatz maschineller Aufbereitungsverfahren durchgeführt werden ?Grundsätzlich ist es gesetzlich vorgeschrieben, daß alle maschinellen Aufbereitungsverfahren validiert werden müssen. Sofern die vorhandenen Geräte für eine Validierung nicht geeignet sind, kann in einer Übergangszeit bis zur Anschaffung neuer Geräte weiterhin halbjährlich mikrobiologisch geprüft werden ( bei Reinigung und Desinfektion = Schrauben und Schläuche ; bei Sterilisation = Sporenstreifen ). Außerden ist jede Charge zu überprüfen und zu dokumentieren, und zwar sowohl bei Reinigung und Desinfektion wie auch bei der Sterilisation. Bei R & D - Verfahren werden dazu Thermo-Desin-Kontrollröhrchen bzw. Datenlogger eingesetzt, bei der Sterilisation Chemoindikatoren im Helixprüfkörper. Achtung: Eine Chargenkontrolle ersetzt nicht die Validierung bzw. die mikrobiologische Überprüfung. |
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