Chemoindikatoren

Chemoindikatoren dienen der orientierenden Kontrolle jeder einzelnen Charge bei Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsverfahren. Sie sind ebenso durch die bestehenden Gesetze und Verordnungen verbindlich vorgeschrieben wie die jährliche Validierung der Aufbereitungsprozesse oder, falls wegen des Alters und der Ausstattung der eingesetzten Geräte nicht validiert werden kann, deren halbjährliche mikrobiologische Überprüfung mittels biologischer Indikatoren.

Promedicontrol® bietet zwei Chargenkontrollsysteme an:

  1. ProzessControl – Dampfindikatoren für die Routinekontrolle von Dampfsterilisationsverfahren

  2. ThermoDesin – Kontrollröhrchen für die Routinekontrolle von thermischen Desinfektionsverfahren.


ProzessControl – Systeme für die Dampfsterilisation

ProzessControl – Chemoindikatoren sind integrierende Indikatorstreifen, deren vier farbigen Felder erst einen Farbumschlag von gelb nach schwarz zeigen, wenn im Rahmen der erlaubten normativen Toleranzen alle Sterilisationsparameter, i.e. die Temperatur, die Einwirkzeit und das Vorhandensein von Sattdampf in der geprüften Charge erfüllt wurden. Typische Dampfsterilisationsverfahren sind 121° / 15 Minuten bzw. 134° / 3 Minuten, wobei die Sterilisatoren mit einem fraktionierten Vorvakuum von mindestens 150 mbar oder darunter arbeiten müssen.

Um den notwendigen Zutritt des Dampfes auch an schwer zu erreichenden Stellen zu dokumentieren, werden die Chemoindikatoren in der endständigen Kammer eines Helix-Prüfkörpers, einem 1,5 m langem Kunststoffschlauch mit 2 mm Innendurchmesser, das Gesamtsystem zusätzlich in eine Baumwolltasche eingelegt, eingesetzt. Durch diese Worst-Case-Simulation sind in jeder einzelnen Charge alle einfachen Hohlrauminstrumente und porösen Güter von der Kontrolle erfasst.

ProzessControl – Chemindikatoren werden in zwei Abpackungen angeboten:

  1. Das Startpaket mit Helix-Prüfkörper, 100 Stück Chemoindikatorstreifen und einer Baumwolltasche.

  2. Nachfüllpackung mit 250 Stück Indikatorstreifen, da Helix und Baumwolltasche länger als bei 100 Chargen eingesetzt werden können.

Lagerbedingungen: Bei Raumtemperatur trocken lagern.

 

ThermoDesin – Kontrollröhrchen für die thermische Desinfektion

Diese Chargenkontrollröhrchen zeigen an, ob die erforderliche Expositionszeit der thermischen Desinfektion gemäß den normativen Vorgaben erreicht ist oder nicht. Dieser Nachweis erfolgt durch einen Farbumschlag der Flüssigkeit in den Röhrchen von orange nach blau.

Um auch hier den Worst-Case zu erfassen, empfiehlt es sich, das Röhrchen in jeder Charge in das Grobsieb am Boden der Spülkammer zu platzieren. Bei einigen Geräten können sie auch in eine am Bottichsieb angebrachte Halterung eingelegt werden.

ThermoDesin-Kontrollröhrchen werden in Packungen zu 100 Stück angeboten.

Lagerbedingungen: Im Kühlschrank bei 2 – 8 °C aufbewahren.

 

Zur Dokumentation von Chargenkontrollen

Entgegen manchen Behauptungen fähiger Verkäufer gibt es keine Vorschrift, die eine patientenbezogene Dokumentation jeder einzelnen Charge vorschreibt.

Sinnvollerweise werden auch die einzelnen Chemoindikatoren nicht aufbewahrt, da diese bei mehreren Anbietern in der Vergangenheit vereinzelt nach einiger Zeit einen Farbumschlag in die Ausgangsfarbe zurück anzeigten und damit fälschlicherweise eine Fehlsterilisation dokumentierten.

Bitte dokumentieren Sie auf einem Formular, dessen Vorlage wir Ihnen gerne kostenlos zur Verfügung stellen, jeden Tag die einzelnen Chargen in ihrer Reihenfolge und zeichnen Sie die Freigabe der erfolgreichen Prozesse durch die Unterschrift der kontrollierenden Person ab. Zusammen mit der Verfahrensanweisung, daß nicht erfolgreiche Chargen erneut zu behandeln sind, also nur erfolgreiche Chargen freigegeben werden, und mit der Bestimmung, daß bei Einsatz der so aufbereiteten und freigegebenen Medizinprodukte der Arzt unmittelbar vor dem Einsatz überprüft, ob die Verpackung noch intakt ist und das Lagerdatum nicht abgelaufen ist, wird den gesetzlichen und normativen Vorschriften genüge getan.

Wichtiger Hinweis:

Chargenkontrolle ersetzt nicht die Validierung der Reinigungs-, Desinfektions- und Sterilisationsprozesse, die nach den gesetzlichen Bestimmungen vorgeschrieben ist. Sie dienen ausschließlich der in den Gesetzen und Verordnungen ebenfalls vorgeschriebenen Dokumentationspflicht für jede einzelne Charge.

Indikatoren können nach dem Verfallsdatum nicht mehr verwendet werden. Sie können über den Hausmüll entsorgt werden.