Gemäß Medizinproduktegesetz und seiner Betreiberverordnung haben niedergelassene Ärzte einen breiten Anforderungskatalog hinsichtlich hygienischer Maßnahmen bei der Durchführung ihrer Arbeiten zu erfüllen.
Von einer ordnungsgemäßen Aufbereitung von Medizinprodukten in Arztpraxen kann ausgegangen werden, wenn die gemeinsame Empfehlung des Robert-Koch-Institutes und des Bundesinstitutes für Arzneimittel und Medizinprodukte hinsichtlich der Anforderungen an die Hygiene bei der Aufbereitung von Medizinprodukten beachtet wird.
Diese sieht vor, dass
- die eingesetzten Medizinprodukte hinsichtlich des mit der Aufbereitung verbundenen Risikos in unkritische, semikritische und kritische Produkte aufgegliedert werden; anhand dieser Aufteilung ist festzulegen, mit welchen Verfahren aufbereitet wird.
- die für jede Risikostufe vorgesehenen Maßnahmen bei der Aufbereitung durchgeführt werden; dazu gehört insbesondere die vorzugsweise anzuwendende maschinelle Aufbereitung bei Reinigung, Desinfektion und Sterilisation
- die mit der Aufbereitung beauftragten Praxisangestellten die fachliche Qualifikation für die fachgerechte Ausübung der verantwortungsvollen Tätigkeit haben. Dies ist im Einzelfall durch eine entsprechende Fortbildung zur „Sterilgutassistentin“ nachzuweisen.
Für Arztpraxen bieten wir daher die Erst- und Revalidierungen der eingesetzten Reinigungs- und Desinfektionsgeräte sowie der Sterilisatoren an.
Des weiteren bieten wir die mikrobiologische Überprüfung nicht validierter oder validierbarer Geräte der Aufbereitung, also von Reinigungs-, Desinfektionsgeräten sowie Sterilisatoren und von Waschmaschinen an.
Auf Wunsch bieten wir Hilfestellung bei der Erarbeitung von Standardverfahrensanweisungen für alle in der Praxis erforderlichen hygienischen Maßnahmen.